Was ist die Europäische Union?

Eine Welt, viele Bündnisse. Einer der wichtigsten Zusammenschlüsse mehrerer Staaten in Europa ist die Europäische Union (EU). Wer alles dazugehört und wofür sie gut ist

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Von Anna Biß, 23.03.2022 0 Kommentare

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Staaten. Das Bündnis dient dazu, gemeinsame politische Ziele zu verfolgen. Zum Beispiel wollen die Länder zusammen den Wohlstand in Europa sichern und für Frieden sorgen. Auch in der EU behält aber jedes Land seine eigenen Gesetze und Regierungen.

Am 1. November 1993 haben sich zunächst zwölf europäische Staaten, darunter auch Deutschland, zur EU zusammengeschlossen. Inzwischen sind also einige dazugekommen. Grundsätzlich kann jeder europäische Staat der EU beitreten, muss dabei aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Daher muss jedes Land, das dem Zusammenschluss beitreten möchte, zunächst einen Antrag stellen. Dann wird geprüft, ob der Staat die Grundwerte der EU vertritt.

Die EU-Mitgliedschaft

Die wichtigste Bedingung für eine Aufnahme ist, dass der Staat demokratisch ist. Das heißt zum Beispiel, dass die Regierungen vom Volk in freien Wahlen gewählt wurden und jede*r seine Meinung sagen darf. In einer Demokratie gibt es keine Alleinherrscher*innen, und alle – Bürger*innen ebenso wie Politiker*innen – müssen sich an die gleichen Regeln und Gesetze halten.

Grundwerte der Europäischen Union

  • Demokratie
  • Freiheit
  • Meinungsfreiheit
  • Wahrung der Menschenwürde
  • Einhalten der Menschenrechte
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Gleichheit

Der Rat der Europäische Union

Weil es innerhalb der EU immer viel zu besprechen gibt und sich die Staaten untereinander auch nicht immer einig sind, gibt es den Rat der Europäischen Union. Manchmal wird er auch einfach Ministerrat genannt, weil sich hier die Minister*innen der Mitgliedsstaaten treffen, zum Beispiel alle Umweltminister*innen zum Umweltrat.

Hier werden Beschlüsse gefasst, die anschließend für die ganze EU gelten. Dazu müssen allerdings 55 Prozent der Mitglieder dafür stimmen.

Achtung Verwechslungsgefahr: Es gibt innerhalb der EU auch noch den Europäischen Rat – hier treffen sich allerdings nur die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Mitgliedstaaten. Es gibt außerdem noch den Europarat, der aber keine Einrichtung der EU ist!

Einrichtungen der Europäischen Union

  • Europäischer Rat mit den Regierungschefs und Regierungschefinnen sowie dem / der Kommissionspräsidenten / Kommisionspräsidentin
  • Rat der Europäischen Union / Ministerrat mit verschiedenen Fachminister*innen aus den Mitgliedsstaaten
  • Kommission der Europäischen Union mit je einem / einer EU-Kommissar*in je Mitgliedsstaat
  • Europäischer Rechnungshof mit je einer Person je Mitgliedstaat, kümmert sich um die gemeinsamen Finanzen
  • Europäisches Parlament mit bei der Europawahl von der Bevölkerung aller Mitgliedsstaaten gewählten Abgeordneten
  • Europäischer Gerichtshof in Luxemburg als höchstes Gericht der EU mit je einer Richterin oder einem Richter je Mitgliedsstaat und neun Generalanwälten; nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)
  • Europäische Zentralbank (EZB) als unabhängige und gemeinsame Bank aller Euro-Länder mit Sitz in Frankfurt am Main

Der Euro

1999 haben sich viele EU-Staaten dazu entschlossen, eine gemeinsame Währung zu haben. Die Einführung des Euros Anfang 2000 sollte zum Beispiel den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten vereinfachen. Und auch für uns ist es einfacher, wenn wir in den Urlaub in ein anderes Land fahren und die Währung nicht umrechnen oder Geld wechseln müssen.

Reisen innerhalb der EU

Auch das Reisen innerhalb der EU ist für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsstaaten einfacher. In der Regel gibt es an den Grenzen zwischen EU-Ländern nämlich keine Passkontrollen mehr.

Mitgliedsstaaten der EU

Derzeit (Stand: März 2022) gehören die folgenden 27 Länder zur Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,  Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Beitrittskandidaten, also Staaten die bereits einen Aufnahmeantrag gestellt haben, sind Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist Anfang 2020 im Zuge des Brexit aus der EU ausgetreten.

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